Der Fluss, der sich selbst gehört – Eigenrechte der Natur in Neuseeland [Ein Gespräch mit Katharina Bader-Plabst]
Kann ein Fluss eine Person sein? In Aotearoa/Neuseeland ist das so: 2017 erhielt der 300 Kilometer lange Whanganui-Fluss als erstes Ökosystem der Welt die Rechte einer juristischen Person. Der »Te Awa Tupua«-Act beendete einen jahrzehntelangen Streit zwischen den Māori und dem Staat, wem der Fluss »gehört«. Das Gesetz erkennt den Fluss als »unteilbares und lebendiges Ganzes« mit eigenem Wert an: Er gehört von nun an sich selbst. Der »Te Awa Tupua«-Act gilt als Meilenstein des Umweltrechts, und inzwischen haben weitere Ökosysteme in Neuseeland und überall auf dem Globus ähnliche Rechte erhalten – jüngst erstmals auch innerhalb der EU. Wie ist diese umweltrechtliche Pionierleistung entstanden? Wären Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild auch in Deutschland rechtlich möglich? Sind sie angesichts der sich verschärfenden Klima- und Biodiversitätskrise vielleicht sogar notwendig?
Dr. Katharina Bader-Plabst hat 2017/18 in Auckland/Neuseeland ihren Masterstudiengang in Umweltrecht absolviert und wurde 2023 mit einer Arbeit über »Natur als Rechtssubjekt – die neuseeländische Rechtssetzung als Vorbild für Deutschland« an der Universität Augsburg promoviert. Sie arbeitet als Anwältin in der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner und ist Lehrbeauftragte an der Hochschule Deggendorf.
Video »Te Awa Tupua & Co. – Rechte der Natur in Aotearoa/Neuseeland«. Vortrag von Dr. Katharina -Plabst am 22. Juni 2026 im münchner zukunftssalon.
Buchhinweis Katharina Bader-Plabst: »Natur als Rechtssubjekt – die neuseeländische Rechtssetzung als Vorbild für Deutschland«. SpringerVerlag: Wiesbaden 2024.
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